Meine Gebühren

Meine Gebühren orientieren sich an der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), das heißt, nach den THP Leistungen, die ihm per Gesetz erlaubt sind.

Ebenfalls lehnen sich die Gebühren an die aktuelle Gebührenverordnung des Tierheilpraktikerverbandes ADT an.

 

Die erste Kontaktaufnahme sowie Terminvereinbarungen sind selbstverständlich kostenfrei für Sie.

AGB:

1.) Beratungen:

Weitere Beratungen per Telefon sowie Beratungen per E-Mail, SMS, Whats App oder weitere Messengerdienstanfragen werden in Rechnung gestellt.

Dies muß vorher nicht angekündigt werden, da es sich um einen Zeitaufwand und damit Kostenaufwand handelt.

Beratungsgespräche finden persönlich oder auch telefonisch oder per Whats App statt.

2.) Fahrtkosten:

Ich erhebe eine Fahrtkostenpauschale von 0,90 Euro pro gefahrenen Kilometer. Die Kosten werden natürlich nicht pro Tier sondern pro Besuch abgerechnet. Somit besteht für Sie die Möglichkeit der Teilung der Fahrtkosten bei Zusammenschluß von Terminen z.B. in einer Stallgemeinschaft etc.

Bei weiteren Entfernungen fallen Fahrtkosten nach Absprache an.

3.) Termine und Terminabsagungen:

A) Untersuchungs- und Behandlungstermine etc. gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese

  • auf dem Postweg,
  • per Email,
  • mündlich oder
  • fernmündlich
  • via social media Kanälen, Instagram, Whats App, Facebook etc.

von mir bestätigt wurden, oder ein schriftlicher von Ihnen unterschriebener Auftrag vorliegt. Mit der Bestätigung bzw. Ihrer Unterschrift auf voliegendem Auftrag, kommt es somit zu einen Behandlungsvertrag und gleichzeitig einer Zustimmung meinen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

B) Bei kurzfristigen Absagen (innerhalb von zwei Werktagen) vor dem Termin, wird eine Ausfallgebühr von 100% des Stundensatzes in Rechnung gestellt.

C) Tritt der Kunde bei Ankunft des THP von dem Behandlungsvertrag zurück oder ist am vereinbarten Termin nicht anwesend oder nimmt abgesprochene Telefontermine oder Termine über Whats App etc.  nicht wahr ohne abzusagen und es kann so zu keiner Therapie/Telefonat etc. kommen, werden dem Kunden die entstandenen Aufwandskosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 Euro in Rechnung gestellt.

Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.

D) Der Tierheilpraktiker versendet eine einzige Mahnung. Die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 15,00€ .

4.) Behandlungsvertrag:

Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar.
Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierheilpraktiker und Kunde vereinbart sind, gelten die in der Gebührenverordnung des Tierheilpraktikerverbandes ADT aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.

  • Bei einer ersten Konsultation erfolgt grundsätzlich die Liquidation in bar.
  • Für Stammpatienten steht die Liquidation auch per Rechnung zur Verfügung.

Vermittelt der Tierheilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) dann ist der Tierheilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen.
Der Tierheilpraktiker ist berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Kunden eigene Honorare geltend zu machen.

Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose, Therapie beim Tier erbringt der Tierheilpraktiker seine Dienste gegenüber dem Kunden und nicht erst mit einer Heilung des betreffendes Tieres.

Ein Heilversprechen kann leider nicht gegeben werden, wie bei jedem Tierarzt auch!

Das Honorar ist für die jeweils erfolgte Dienstleistung und, ebenfalls wie bei jedem Tierarzt auch, kein Erfolgshonorar.
Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB.

BGB Text:

§ 611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

§ 612 BGB Vergütung

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend* vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

*Anmerkung: d.h. das auch die mündliche Einwilliung zur Dienstleistung die Verpflichtung zur Vergütung nach sich zieht.

Oben genannte Bedingungen sind Bestandteil von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ulli´s mobiler Tierheilpraxis.

5. Rechnungen:

Meine Rechnungen können wie Tierarztrechnungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn die Tierhaltung als Erwerbszweig geführt wird.